Über das gemeinsame Meldeportal von DGUV Vorsorge können Meldungen zur nachgehenden Vorsorge an die Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM und den ASD der BG BAU vorgenommen werden.
Meldungen werden in der Regel durch Arbeitgebende vorgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich ehemals gefährdete Arbeitnehmende aber auch selber zur nachgehenden Vorsorge anmelden.
Versicherte Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Verpflichtungen nach der Gefahrstoffverordnung zur Führung eines Verzeichnisses über gegenüber krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen gefährdeter Beschäftigter (Expositionsverzeichnis) über die ZED nachkommen, können auf Wunsch die in der Zentralen Expositionsdatenbank ZED erfassten Daten auch für das Angebot nachgehender Vorsorge bei GVS und ODIN nutzen. Sofern die Beschäftigten dieser Nutzung zugestimmt haben, entfällt eine gesonderte Meldung über das Meldeportal.